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EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) tritt in Kraft

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Kurz gesagt: Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Sie erhöht die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen, führt die ESRS ein und verlangt eine Prüfung der berichteten Informationen.

Was ist die CSRD?

Die CSRD ersetzt die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung und verpflichtet erfasste Unternehmen, anhand gemeinsamer Standards über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen zu berichten.

Was ist doppelte Wesentlichkeit?

Unternehmen müssen sowohl berichten, wie Nachhaltigkeitsthemen das Unternehmen beeinflussen (finanzielle Wesentlichkeit), als auch, wie das Unternehmen Menschen und Umwelt beeinflusst (Auswirkungswesentlichkeit).

Warum ist die Prüfung wichtig?

Nachhaltigkeitsinformationen unterliegen einer externen Prüfung; verlässliche Prozesse, Kontrollen und Datenqualität werden daher unverzichtbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die CSRD ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten.
  • Die Berichterstattung folgt den ESRS und dem Ansatz der doppelten Wesentlichkeit.
  • Die Prüfung macht Datenqualität und Kontrollen entscheidend.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die CSRD für Unternehmen außerhalb der EU?

Einige Nicht-EU-Unternehmen mit erheblicher EU-Tätigkeit fallen unter bestimmten Bedingungen in den Anwendungsbereich.

Was sind die ESRS?

Die European Sustainability Reporting Standards, die festlegen, worüber und wie Unternehmen berichten.

Wie können Qualitätsfachleute helfen?

Indem sie Datenprozesse, Kontrollen und interne Audits für Nachhaltigkeitsinformationen gestalten.