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EU-KI-Verordnung: Verbotene Praktiken und KI-Kompetenzpflichten gelten

Artificial intelligence concept

Kurz gesagt: Seit dem 2. Februar 2025 gelten die ersten Pflichten der EU-KI-Verordnung: KI-Praktiken mit unannehmbarem Risiko sind verboten, und Anbieter sowie Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, um eine ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen.

Welche Praktiken sind verboten?

Beispiele sind manipulative KI, die erheblichen Schaden verursacht, die Ausnutzung von Schwächen, Social Scoring und bestimmte Formen der biometrischen Identifizierung – vorbehaltlich der in der Verordnung festgelegten Ausnahmen.

Was bedeutet KI-Kompetenz?

Mitarbeitende, die KI-Systeme betreiben oder nutzen, sollten über das Wissen und die Fähigkeiten verfügen, sie unter Berücksichtigung von Kontext und Risiken angemessen einzusetzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.
  • KI-Kompetenz ist nun eine Pflicht.
  • Weitere Pflichten folgen schrittweise.

Häufig gestellte Fragen

Betrifft das Organisationen, die KI-Tools nutzen?

Ja. Betreiber müssen die KI-Kompetenz des betreffenden Personals sicherstellen.

Wie geht es weiter?

Weitere Pflichten, unter anderem für KI mit allgemeinem Verwendungszweck und Hochrisiko-Systeme, gelten in späteren Phasen.

Wie können sich Organisationen vorbereiten?

KI-Anwendungen erfassen, Risiken bewerten und Mitarbeitende schulen.