Kurz gesagt: Seit dem 2. Februar 2025 gelten die ersten Pflichten der EU-KI-Verordnung: KI-Praktiken mit unannehmbarem Risiko sind verboten, und Anbieter sowie Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, um eine ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen.
Welche Praktiken sind verboten?
Beispiele sind manipulative KI, die erheblichen Schaden verursacht, die Ausnutzung von Schwächen, Social Scoring und bestimmte Formen der biometrischen Identifizierung – vorbehaltlich der in der Verordnung festgelegten Ausnahmen.
Was bedeutet KI-Kompetenz?
Mitarbeitende, die KI-Systeme betreiben oder nutzen, sollten über das Wissen und die Fähigkeiten verfügen, sie unter Berücksichtigung von Kontext und Risiken angemessen einzusetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.
- KI-Kompetenz ist nun eine Pflicht.
- Weitere Pflichten folgen schrittweise.
Häufig gestellte Fragen
Betrifft das Organisationen, die KI-Tools nutzen?
Ja. Betreiber müssen die KI-Kompetenz des betreffenden Personals sicherstellen.
Wie geht es weiter?
Weitere Pflichten, unter anderem für KI mit allgemeinem Verwendungszweck und Hochrisiko-Systeme, gelten in späteren Phasen.
Wie können sich Organisationen vorbereiten?
KI-Anwendungen erfassen, Risiken bewerten und Mitarbeitende schulen.